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Gebührenordnung des Bayerischen Zuchtverbandes für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.

Stand 12.11.2011




I. Aufnahmebeiträge Steuersatz Brutto (€)
1. einmalige Aufnahmegebühr für die Mitgliedschaft 0% 50,00
2. Eintragungsgebühren für Stuten aller Rassen 7% 30,00
3. Eintragungsgebühr pro Hengst (Shetland) 7% 50,00
4. Eintragungsgebühr pro Hengst (alle Rassen außer Shetland) 7% 100,00
II. Jahresbeiträge

(Alle Formen der Mitgliedschaften beinhalten unsere Verbandszeitschrift "Pferd regional")

1. Mitgliedsbeiträge



a) Einzelmitgliedschaft 0% 52,00
b) Personengemeinschaft 0% 92,00
c) Jugendmitgliedschaft / Fördermitgliedschaft 0% 22,00
d) Betriebsbeitrag -Jahresbeitrag Kennzeichungsbeauftragter (bisher PER) - alle Rassen (für Züchter mit mind. 1 aktiven Stute oder 1 aktiven Hengst) 7% 15,00
2. Jahresbeiträge

je eingetragene Stute alle Rassen außer Shetland 7% 20,00
je eingetragene Stute der Rasse Shetland 7% 15,00
je eingetragener Shetland-Hengst in HB I 7% 50,00
je eingetragener Hengst in HB I 7% 100,00
je eingetragener Hengst in HB II oder Vorbuch 7% 200,00
3. Körung

Anmeldung für Hengste mit bayerischem Abstammungsnachweis (s. Abs. 2) 7% 25,00
Anmeldung für Hengste mit außerbayerischem Abstammungsnachweis 7% 50,00
Anmeldung für Importhengste 7% 50,00
Nachnenngebühr zur Körung 7% 50,00
Sonderkörung/Hofkörung (pro Termin) einschl. Fahrtkostenpauschale 7% 700,00
III. Zuchtbescheinigungen

1. Abstammungsnachweis, Geburtsbescheinigungen, einschl. Equidenpass

Zuchtbescheinigung bei offiziellem Sammeltermin (mit Prämierung) 7% 37,00
Geburtsbescheinigungen 7% 107,00
Identifizierung und Kennzeichnung 7% 18,00
Messbescheinigung inkl. Umlage an Landeskommission 5,00 € pro Pferd 7% 20,00
Besitzwechseleintrag - Umschreibegebühr 7% 10,00
2. Equidenpass für ältere Pferde mit bayerischer Zuchtbescheinigung 7%

25,00

 

IV. Allgemeiner Teil

Fördermaßnahmen für die Pferdezucht, für besonders aktive Züchter des Verbandes:

10 % Nachlass auf den Jahresbeitrag bei 10 und mehr eingetragenen Zuchttieren (Stuten, Hengste) mit der Jahresrechnung.

10 % Nachlass auf die Fohlenpapiere bei 10 und mehr Fohlen des entsprechenden Jahrgangs zum Ende des Jahres.

Sonderregelungen:

Stuten und Hengste mit Abstammungsnachweis eines Zuchtverbandes der Süddeutschen Arbeitsgemeinschaft (AGS) werden vereinbarungsgemäß wie bayerische Tiere berechnet.

Für Hengste, eingetragen zum Herbsttermin oder Stuten, aufgenommen im letzten Quartal wird der Jahresbeitrag erstmals im darauf folgenden Jahr fällig.

Für Mitgliedschaften, die erst im letzten Quartal des Jahres beantragt werden, ist im alten Jahr nur die Aufnahmegebühr fällig, wenn keine weiteren Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Jegliche Zweitschriften gegen doppelte Gebühr.

Sonderleistungen sind gebührenpflichtig

Zahlungsbedingungen – Fälligkeit

Die Beiträge sind sofort bei der Beitrittserklärung fällig. In allen übrigen von der Beitragsordnung geregelten Fällen sind die Beiträge zum Zeitpunkt der Leistung bzw. Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Es wird gebeten am Einzugsverfahren teilzunehmen, da sonst die Equidenpässe nur gegen Vorkasse bearbeitet und zugeschickt werden. Anfallende Porto- und Einschreibegebühren gehen zu Lasten des Betroffenen.

V. Sonstige Dienstleistungen

Freizeitpässe

Identifizierung und Kennzeichnung (gem. VVVO) für die Erstellung eines Equidenpasses, incl. setzen des Mikrochips sowie Materialkosten 7% 50,00
Dienstleistungen

Materialkosten - Mikrochip 19% 25,00
Bearbeitungsgebühr für Rechnungstellung ohne Bankeinzug 7% 3,50
Zuchtbuchordnung und Satzung (Schutzgebühr) 7% 5,00
Umschreibung (Höherstufung) im Hengst- bzw. Stutbuch 7% 10,00
Bearbeitung von Zollbescheinigungen 7% 52,00
Zusätzliche Hofpauschale bei Einzelterminen zzgl. antlg. Kilometer (1-3 Pferde)
7% 95,00

Zusätzliche Hofpauschale bei Einzelterminen zzgl. antlg. Kilometer (ab 4 Pferden)

7% 30,00
Bewertungskosten für Stuteneintragung auf Einzeltermin
7% 10,00

Bewertungskosten für Fohlen auf Einzeltermin (auf Antrag des Besitzers)

7% 10,00
pro gefahrenen Kilometer bei Hofterminen 7% 0,30
Hoftermin bei Messbescheinigung 7% 50,00
Nachnenngebühr (gilt nicht für Neumitglieder) für Schauen 7% 20,00
Antrag auf Widerspruchskörung 7% 250,00
Zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Nachkommen von Hengsten, die nicht am bayerischen Zuchtprogramm teilnehmen 7% 10,00
Einzeldeckgenehmigung (nur auf Antrag an die Hengstbuchkommission) 7% 200,00
DNA-Typisierung (richtet sich nach Gebührenordnung der GENE CONTROL GmbH, Grub)

Pedigreeverschlüsselung für ausländische Pferde 7% 12,00
Bearbeitungsgebühr für sämtliche Leistungen von  Nichtmitglieder 7% 10,00
Deckschein- Zweitschrift 7% 15,00
Mahngebühr 1. Mahnung 7% 5,00
Mahngebühr 2. Mahnung 7% 10,00
Mahngebühr 3. Mahnung 7% 15,00
Verkaufsanzeige im Internet für Nichtmitglieder 19% 11,90
Betreuung neuer Rassen 7% 200,00
Zusatzgebühr für zu spät eingereichte Geburtsmeldungen 7% 10,00

 
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